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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Geltung der Bedingungen (1) Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte der EDV Service Volker König (im folgenden "EDV Service" genannt). Dies gilt auch dann, wenn EDV Service den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn EDV Service nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Viel mehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. §2 Vertragsabschluß (1) Angebote sind bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Den Rücktritt eines Auftrages bei Zahlungsrisiken, auch ohne Angabe von Gründen, behalten wir uns jederzeit vor. (2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch den EDV-Service. (3) Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von EDV-Service schriftlich zu bestätigen. (4) Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, Berechnungen und Muster behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlagen zurückzugeben. §3 Preise, Preisänderungen (1) Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste am Tag des Einganges der Bestellung. Die anfallenden Versandspesen (Bundesbahn, Spediteur, UPS etc.) und Versicherungskosten hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen. (2) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise des EDV-Service, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. §4 Lieferung, Lieferzeiten (1) Sofern und soweit EDV-Service die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung des EDV-Service unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch den EDV Service verschuldet. Wird - ohne Verschulden den EDV-Service - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist der EDV-Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (2) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung des EDV-Service, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verläßt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden des EDV-Service nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. (3) Nach Ablauf einer vom EDV-Service bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist. §5 Versand und Gefahrübergang (1) Erfüllungsort ist Guttau (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des EDV-Service verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über. (3) Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag §6 Gewährleistung (1) Sofern der EDV-Service dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält , Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von EDV Service zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Der EDV Service ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt. (3) Unterläßt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne dem EDV Service zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. (4) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist der EDV-Service nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet Hierfür haftet der EDV-Service im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. (5) Kommt der EDV-Service einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der Mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar. (6) EDV - Service haftet grundsätzlich nicht für Schäden ( u.a. thermische Schäden ) an Produkten wie CPU´s, Mainboards usw., und auch allen evtl. Folgeschäden an anderer verbauter Hardware. Die Verwendung und richtige Kombination dieser Produkte ist Sache des Auftraggebers und geschieht immer auf eigene Gefahr und sollte niemals von Laien ausgeführt werden, diesbezügliche Angaben und Empfehlungen vom EDV - Service sind nur als ungefähre Anhaltspunkte zu sehen, die auf Erfahrungswerte beruhen. (7) Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. (8) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht gemäss vorstehender Ziffer 1 rechtzeitig anzeigt und/oder uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder natürlicher Verschleiss sowie Schäden, Fehler, Minderleistungen und Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse vorliegen, die auf äussere Einwirkung (z.B. Schlag, Stoss, Erschütterung, Wasser, Feuer), auf ungewöhnliche klimatische Bedingungen auf besondere Empfangsverhältnisse oder auf Betriebsbedingungen am Ort des Gebrauchs oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder Mängel vorliegen, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat oder die gelieferte Ware von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder Bedienungsanleitungen, Einbau- oder Behandlungsvorschriften nicht befolgt wurden. (9) Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von §7 begrenzt. (10) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen. §7Haftungsbegrenzung (1) Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art- auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, - wenn EDV-Service vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den EDV-Service handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. (2) Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. (3) Der Kunde hat eigenverantwortlich und ausschließlich für die Sicherung aller Daten durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bandsicherungsgeräte) zu sorgen. Bei fehlenden oder fehlerhaften Datensicherungen schließen wir jede Haftung auch für die daraus resultierenden Folgeschäden ausdrücklich aus. (4) Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte. (5) In jedem Fall ist die Haftung des EDV-Service für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den EDV Service bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die der EDV-Service gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt. (6) Sämtliche Ersatzansprüche gegen den EDV Service gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs.(5) bleibt unberührt. (7) Soweit der EDV - Service nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. §8 Eigentumsvorbehalt (1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchen Rechtsgrund, Eigentum des EDV Service (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung EDV Service aus einem Kontokorrentverhältnis. (2) Solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, daß gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen (4) bis (5) auf den EDV Service übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die vorstehende Befugnis kann von EDV Service bei Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden. (3) Die Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, d.h. mit Vereinbarung dieser AGB, an EDV-Service abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherheit der Ansprüche des EDV-Service wie die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von EDV Service gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. (4) Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den EDV-Service nachkommt, und er nicht sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen verletzt, ist der Kunde berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte- einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken-ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat EDV-Service sofort von jeder Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. (5) Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Kunde auf Verlangen den EDV-Service verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine Abnehmer von der Abtretung an den EDV-Service zu unterrichten (sofern EDV-Service das nicht selbst tut) und EDV Service die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Ferner kann die Firma, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EDV Service länger als zwei Wochen in Verzug ist, die Vorbehaltsware herausverlangen und die an EDV-Service abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche einziehen. Des weiteren kann EDV Service die Vorbehaltsware zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, sobald EDV-Service entweder vom Vertrag zurückgetreten ist oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn EDV-Service dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter den vorstehenden Voraussetzungen erlischt das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen. EDV Service ist in den genannten Fällen berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware abzuholen. (6) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 20 (zwanzig) vom Hundert, ist der EDV-Service auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. §9 Zahlung (1) Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an EDV-Service oder ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. (2) Rechnungen bis 100 € sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. (3) Rechnungen über 100 € sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug. (4) Mahn- und Inkassospesen: Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 8,00 pro erfolgter Mahnung zu ersetzen. (5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EDV Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) vom Hundert per annum über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall EDV Service einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Rechte EDV Service bleibt vorbehalten. (7) Sollten Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. §10 Datenspeicherung (1) Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mässig speichern und verarbeiten. §11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit (2) Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen EDV-Service und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen. (3) Bautzen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. II. Zusätzliche Bedingungen für Reparaturen 1.Kosten Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet. 2. Kostenvoranschläge / Überprüfungspauschalen Kostenvoranschläge können nur nach einer kostenpflichtigen Überprüfung erstellt werden und gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich. Für die Überprüfung von Geräten wird eine Kostenpauschale erhoben. 3. Transport Falls Geräte zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Besitzers. 4. Mängel Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Reparatur schriftlich zu melden. 5. Instandhaltungsvereinbarungen Instandhaltungsvereinbarungen (Full-Service) können gegen eine zusätzliche Gebühr abgeschlossen werden. III. Zusätzliche Bedingungen für Programme und Daten 1. Nutzungsrecht Der Kunde erhält generell nur das Nutzungsrecht an einem Programm, Daten oder Tools 2. Abweichende Geschäftsbedingungen Es gelten generell die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Programmhersteller, die der Kunde durch die Annahme bzw. Nutzung der Programme vorbehaltlos akzeptiert. Guttau, den 03.01.2003